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Allgemeine Geschäftsbedingungen Geschenkbox Direkt.

I. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vorgänge, die von Seiten des Lieferers über den Verkauf, die Lieferung und die Bezahlung von Waren getätigt werden.

2. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie von besonderen Bedingungen und von Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen verpflichten den Lieferer nur, wenn er sie schriftlich ausdrücklich anerkannt hat.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Abnehmer oder dritter Firmen, die von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder von besonderen Vereinbarungen abweichen, sind für den Lieferer selbst dann nicht verbindlich, wenn von dem Abnehmer darauf Bezug genommen ist und Geschenkbox Direkt im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen hat.

4. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.

II. Angebot und Annahme; Auslegung der Verträge.

1. Druckschriften, Abbildungen, Preislisten und ähnliches sind hinsichtlich der technischen Angaben und der angegebenen Ausführungsart nicht verbindlich. Sie gelten für sich allein nicht als Angebot.

2. Alle Angebote und Auftragsbestätigungen müssen Größenangaben in cm bzw. mm, das g/qm-Gewicht des Papiers, die Dicke der Folie und die genaue Bezeichnung der Werkstoffe enthalten.

3. Geschenkbox Direkt bestätigt eine Vertragsannahme, sofern nicht unmittelbare Lieferung bzw. Rechnungserteilung erfolgt stets schriftlich oder fernschriftlich. Telefonisch, telegrafisch oder mündlich abgegebene rechtsgeschäftliche Erklärungen sind für den Lieferer nur insoweit verbindlich, als er sie schriftlich oder fernschriftlich bestätigt.

III. Preise.

1. Die Preisangaben in Druckschriften, Abbildungen, Preislisten und ähnlichem sind freibleibend.

2. Auch bei Angeboten behält sich Geschenkbox Direkt vor, insbesondere in Fällen der Lohnsteigerung, der Preissteigerung für Roh- und Hilfsstoffe oder für Transportkosten und der Steigerung von öffentlichen Abgaben, die vereinbarten Preise um den anteiligen Mehraufwand der Gestehungskosten zu erhöhen, es sei denn, dass ausdrücklich Festpreise angeboten sind.

IV. Gewerbliche Schutzrechte.

1. Das Urheberrecht an den vom Lieferer hergestellten Gegenständen einschließlich der Materialien, Entwürfe usw. steht mit dem Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck dem Lieferer zu, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung.

2. Entwürfe, Zeichnungen, Klischees, Filme, Walzen, Werkzeuge usw. sowie jegliche Gegenstände, die in der Vorbereitung eines Herstellungsauftrages vom Lieferer oder für den Lieferer hergestellt werden, bleiben Eigentum des Lieferers, es sei denn, dass der Abnehmer auf Grund gesonderter Rechnung die Kosten dafür bezahlt.

3. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung ist der Auftraggeber allein verantwortlich, ebenso hinsichtlich des Urheberrechts an von ihm beigestellten Unterlagen. Demgemäß hat er auch den Lieferer von uns bei allen Ansprüchen Dritter freizustellen.

4. Die von uns gelieferten Waren dürfen ein Firmenimpressum enthalten.

V. Vorprüfung.

1. Dem Abnehmer werden in der Regel die vom Lieferer herzustellenden Gegenstände im Entwurf oder in einer Probeausfertigung zur Prüfung vorgelegt.

2. Die Entwürfe oder Prüfungsexemplare sind vom Abnehmer nach jeder Richtung, insbesondere auf richtige Farb- und Typenwahl sowie Satzart zu prüfen. Geschenkbox Direkt haftet nicht für vom Abnehmer übersehene Fehler.

3. Mehrkosten, die durch Änderungen veranlaßt werden, die erst nach Beginn der Herstellung eines Entwurfs oder Prüfungsexemplares gewünscht werden (z.B. bei Neuanfertigung von Zeichnungen, Satz, Klischees, Filmen, Walzen, Werkzeugen usw.), werden dem Abnehmer gesondert berechnet. Das gilt nicht für die Abänderungswünsche auf Grund berechtigter Beanstandungen der Prüfungsexemplare.

4. Sieht der Abnehmer von einer Vorprüfung ab, so können Mängelansprüche wegen irgendwelcher Fehler, insbesondere wegen Satzfehlern, Farbschwankungen, Werkstoffverschiedenheiten usw. nicht erhoben werden.

5. Verzichtet der Abnehmer nach der Herstellung von Entwürfen oder sonstigen vorbereitenden Gegenständen auf die weitere Durchführung des Auftrags, so werden ihm vorbehaltlich weiterer Ansprüche des Lieferers, die Kosten der Entwürfe usw. gesondert berechnet.

VI. Lieferung.

1. Die Gefahr geht, auch wenn Geschenkbox Direkt die Transportkosten ganz oder zum Teil trägt, auf den Abnehmer über, sobald die Ware das Lieferwerk verlassen hat.

2. Vereinbarte Lieferfristen gelten grundsätzlich als ungefähre Lieferzeiten und sind niemals bindend. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum des postalischen Eingangstages der endgültigen Druck- und Anfertigungsgenehmigung durch den Abnehmer. Ist Geschenkbox Direkt zur Ausführung besonderer Aufträge abhängig von Zulieferungen von dritter Seite, so beginnt eine Lieferfrist erst mit dem Eingang des Zulieferungsmaterials beim Lieferer.

3. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn Geschenkbox Direkt die Ware am letzten Tage der vereinbarten Frist abgesandt hat.

4. Wirken Ereignisse höherer Gewalt irgendwie auf die Möglichkeit einer fristgemäßen und sachgerechten Lieferung ein, so hat Geschenkbox Direkt die Wahl, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder die vereinbarte Lieferfrist angemessen zu verlängern. Zu den Ereignissen höherer Gewalt gehören Naturkatastrophen, Maßnahmen von hoher Hand, Arbeitseinstellung, Streik, Aussperrung, Materialverknappung, Betriebsstörung, Verkehrsschwierigkeiten, Betriebsunterbrechung usw.. Schadenersatzansprüche werden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

5. Kann bei Sonderanfertigung Geschenkbox Direkt die gesetzte Frist nicht einhalten, so kann der Abnehmer weder vom Vertrag zurücktreten noch Schadenersatzansprüche stellen. Er ist gehalten, als dann in eine angemessene Nachfrist einzuwilligen.

6. Der Abnehmer darf Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit und Teillieferungen nicht zurückweisen.

7. Bei Sonderanfertigungen behält sich Geschenkbox Direkt eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 20% der bestellten Menge unter Berechnung der tatsächlichen Liefermenge vor.

VII. Verpackung und Fracht.

1. Geschenkbox Direkt haftet für ordnungsmäßige und branchenübliche Verpackung.

2. Wird die Ware nach Gewicht in Rechnung gestellt, so wird der Preis bei Verwendung von Pack- und Einschlagpapier nach dem Bruttogewicht berechnet.

3. Sonderverpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.

4. Wenn nicht anders vermerkt geht die Sendung unfrei. Die Kosten der Versendung trägt der Abnehmer. Verpackung ist inklusive. Bei Transportgelegenheit mit LKW des Lieferers erfolgt jede Lieferung frei Haus.

VIII. Rücktrittsrecht.

Ereignisse, die die Geschäftsgrundlage des Liefervertrages ganz oder zum Teil einschneidend verändern, mögen sie beim Abnehmer oGeschenkbox Direkt und dessen Zulieferern einwirken, berechtigen den Lieferer, den Vertrag unter Einschränkung von Ersatzansprüchen ganz oder zum Teil den veränderten Umständen anzupassen.

IX. Eigentumsvorbehalt.

1. Der Verkäufer behält sich für den jeweiligen Abschluß das Eigentum an der gelieferten Ware bis zu völligen Bezahlung des Kaufpreises bzw. der Einlösung von Schecks und Wechseln vor.

2. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen ordnungsmäßiger Geschäftsführung über die Ware zu verfügen, insbesondere sie zu verarbeiten und zu veräußern. An Stelle der gelieferten Ware tritt bei Weiterverkauf die erlangte Kaufpreisforderung und, falls diese beglichen wird, der Erlös. Außergewöhnliche Verfügungen, wie z.B. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen usw., sind nur mit Zustimmung des Verkäufers zulässig. Der Käufer hat dem Verkäufer Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren (z. B. Pfändungen anderer Gläubiger) unverzüglich mitzuteilen.

X. Mängelansprüche.

1. Grundsätzlich bleiben Mehr-/Minderlieferungen, Farb- und Formatschwankungen sowie Passerdifferenzen aus technischen Gründen vorbehalten. Handelsübliche bzw. geringfügige sowie technisch bedingte Abweichungen in Gewicht, Stärke, Stoff und Farbe der Waren sind kein Grund zur Beanstandung. Die Kenntnis der handelsüblichen Abweichungen bzw. der technischen Vorbehalte wird vorausgesetzt. Für die Haltbarkeit der Werkstoff- und Druckfarben kann keine Gewähr übernommen werden, selbst wenn diese als lichtecht bezeichnet werden, da auch die Rohstoff- und Farblieferanten keine Gewähr für die Lichtbeständigkeit ihrer Farben übernehmen. Ebenfalls die Abriebfestigkeit der Druckfarben kann nicht garantiert werden. Der Abrieb kann je nach Farbtype mehr oder weniger stark sein. Eine Schutzlackierung kann die Abriebfestigkeit verbessern, aber nicht absolut gewährleisten. Für Folgeschäden aus Farbabrieb haftet Geschenkbox Direkt nicht.

2. Für die gelieferte Ware übernimmt Geschenkbox Direkt in der Weise Gewähr, dass Waren, an denen Fehler nachgewiesen werden, nach Wahl des Lieferers nachgebessert oder kostenlos durch neue Gegenstände ersetzt werden. In diesem Fall sind die untauglichen Stücke dem Lieferer zurückzugeben. Bei der Fertigung von Papier- und Kunststofferzeugnissen ist der Anfall einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 2% der Gesamtmenge nicht zu beanstanden, gleichgültig ob der Mangel in der Verarbeitung oder im Druck liegt.

3. Ist eine Nachbesserung nach Art der Ware objektiv ausgeschlossen und kommt eine Ersatzlieferung, insbesondere bei Sonderanfertigungen, nicht in Frage, so ist Geschenkbox Direkt verpflichtet, die für den Abnehmer nicht brauchbare Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen.

4. Geschenkbox Direkt garantiert nicht die Eignung der Ware für einen bestimmten Verwendungszweck.

5. Bei Fehlern, die auf irgendwelche Angaben oder Unterlagen des Abnehmers oder auf die von ihm vorgeschriebene Ausführung oder die von ihm genehmigte Materialauswahl zurückzuführen sind, ist die Rücknahmeverpflichtung (vgl. Ziff. 2) ausgeschlossen.

6. Dem Lieferer ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle festzustellen.

7. Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach Eingang der Ware am Bestimmungsort zu erheben. Sogenannte versteckte Mängel können auf keinen Fall nach Ablauf von vier Wochen seit Lieferung geltend gemacht werden.

8. Geltendgemachte Mängelansprüche gehen in jedem Fall einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch den Lieferer unter.

9. Jegliche wie auch immer gearteten Ansprüche auf Ersatz des unmittelbaren oder mittelbaren Schadens aus Fehlern oder Mängeln sind ausgeschlossen.

10. Die Erzeugnisse werden nicht manuell, sondern maschinell gezählt. Bei der Abnahme von der Maschine können innerhalb der Bündelungen die Stückzahlen geringfügig variieren. Solche Differenzen gleichen sich jedoch in der Gesamtstückzahl aus.

11. Für Waren, die in vom Lieferer bezogenen Verpackungsmaterial verpackt sind, können im etwa eintretenden Schadensfall Ansprüche irgendwelcher Art nicht geltend gemacht werden.

XI. Zahlung.

1. Die Rechnungsbeträge werden 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Erfolgt die Zahlung erst nach dem 30. Tage, so schuldet der Abnehmer dem Lieferer Zinsen in Höhe des jeweiligen Zinssatzes der Geschäftsbanken des Lieferers für laufenden ungesicherten Kredit. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Eine Bezahlung durch Wechsel bedarf besonderer Vereinbarung. Zinsen und Kosten für die Diskontierung oder die Einziehung von Wechseln und Schecks hat der Abnehmer zu tragen und sofort in bar zu begleichen.

2. Der Abnehmer ist nicht befugt, gegen die in Rechnung gestellten Beträge mit Gegenforderungen aufzurechnen oder gegen solche Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben. Das gilt auch bei Beanstandungen und Mängelansprüchen.

3. Sobald Geschenkbox Direkt die Zahlungsansprüche gerichtlich betreibt, oder wenn über das Vermögen des Abnehmers der Konkurs oder das Vergleichsverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, erlischt der Anspruch auf jeden Rabatt.

4. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch Umstände, die auf verminderte Kreditfähigkeit des Abnehmers hindeuten und dem Lieferer erst nach Abschluß des Vertrages bekannt werden, hat die sofortige Fälligkeit aller Forderungen, auch im Falle einer Stundung, zur Folge. Sollten in diesem Falle Wechsel noch nicht eingelöst sein, so hat Geschenkbox Direkt dennoch sofortigen Anspruch auf Barzahlung.

5. Dieselben Vorgänge berechtigen den Lieferer, jede weitere Veräußerung der gelieferten Ware zu untersagen, sie in das eigene Verfügungsrecht zurückzunehmen, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen auszuliefern, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

6. Kommt der Abnehmer mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle Forderungen, die Geschenkbox Direkt aus irgendwelchen Gründen gegen den Abnehmer hat, sofort fällig. In diesen Fällen steht dem Lieferer ferner das Recht zu, von einzelnen oder von allen noch nicht vollständig durchgeführten Geschäften zurückzutreten.

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht.

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand richten sich ausschließlich nach dem Sitz oder dem Ort der Geschäftsleitung des Lieferers. Dieser ist jedoch berechtigt, nach seiner Wahl auch am Ort seiner Zweigniederlassung oder am Wohnort des Abnehmers zu klagen.

2. Auf die mit dem Lieferer geschlossenen Verträge findet ausschließlich holländisches Recht Anwendung.

3. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.

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